Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Jahrgang: 2021 . Seite: 231
A. Einordnung Die vom Gesetzgeber in Art. 47 - 49 des JStG 2020  beschlossenen Regelungen dienen dazu, eine bessere Abschöpfung von Vermögensvorteilen in Fällen von strafrechtlich re ...