Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
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Jahrgang: 2023 . Seite: 281
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1. Die Zuordnung von Kosten zu den „Kosten für den Vermögensübergang“ als Bestandteil des „außer Ansatz bleibenden“ Übernahmeergebnisses (§ 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG 2006) folgt dem Veranlassungsprinzip. 2. Objektbezogene Aufwendungen - wie z.B. die Grunderwerbsteuer beim Übergang eines Grundstücks - erfüllen diese Zuordnungsbedingung nicht. Bei der aufgrund einer sog. Anteilsvereinigung ausgelösten Gru ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2022 . Seite: 557
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1. Die Befugnis des Steuerentrichtungspflichtigen zur Anfechtung der eigenen Kapitalertragsteuer-Anmeldung besteht unabhängig von seinem Recht, gem. § 44 b Abs. 5 S. 1 EStG deren Änderung zu beantragen, wenn er Kapitalertragsteuer einbehalten oder abgeführt hat, obwohl eine Verpflichtung hierzu nicht bestand. 2. § 20 Abs. 5 S. 2 und 3 UmwStG 2006 erfassen bei de ...
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Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
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Jahrgang: 2021 . Seite: 587
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1. Nach § 22 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 2 UmwStG 2006 gilt zwar die Veräußerung der i.R.e. qualifizierten Anteilstauschs erhaltenen Anteile als rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO (Rückwirkungsfiktion). Die Korrektur eines bereits bestandskräftig gewordenen Steuerbescheids zur Erfassung eines durch die Veräußerung ausgelösten Einbringungsgewinns II gem. § 175 ...
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Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
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Jahrgang: 2021 . Seite: 123
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A. Mehr Zeit für Umwandlungen (§ 2 UmwStG) Bei Verschmelzungen und Spaltungen wird die Umsetzung der Maßnahme von einem sehr wichtigen Detail beherrscht. Als Anlage zur HR-Anmeldung ist die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers mit einzureichen. Für diese Bilanz gelten die handelsrechtlichen Vorschriften über die Aufstellung, Prüfung und Feststellung. Gem. § 17 Abs. 2 S. 4 UmwG darf der Stichtag der Schlussbi ...
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Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
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Jahrgang: 2018 . Seite: 599
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Die Minderung der Anschaffungskosten des Einbringenden nach § 20 Abs. 7 S. 3 UmwStG 2002 durch Entnahmen im Rückwirkungszeitraum kann auch zu einem negativen Wert führen. BFH-Urt. v. 7.3.2018 - I R 12/16, BFH/NV 2018, 1063 I. Vorbemerkungen 1. Einbringung in Kapitalgesellschaften Die Gründe, weshalb Stpfl. ihr Vermögen in eine KapG einbringen wollen, können vielfälti ...
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Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
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Jahrgang: 2017 . Seite: 97
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1. In den Fällen der Einbringung und des Anteilstauschs darf die übernehmende Gesellschaft den Antrag auf einen den gemeinen Wert des Einbringungsgegenstands unterschreitenden Wertansatz nur bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz beim Finanzamt stellen. Mit der "steuerlichen Schlussbilanz" ist die nächste auf den Einbringungszeitpunk ...
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Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
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Jahrgang: 2015 . Seite: 643
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Die Einbringung nach § 24 UmwStG von im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehenden Wirtschaftsgütern zum Buchwert führt nicht zu einem Entnahmegewinn BFH-Urt. v. 22.4.2015 - X R 8/13, BFH/NV 2015, 1409 I. Vorbemerkungen 1. Wirtschaftliches Eigentum und wirtschaftliche Betrachtungsweise WG sind grds. dem (zivil-)rechtlichen Eigentümer zuzurechnen, § 39 ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2013 . Seite: 325
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1.Honorarforderungen eines Steuerberaters können als unwesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Praxiseinbringung nach § 24 UmwStG zurückbehalten werden. 2.Entnimmt der Steuerpflichtige die zurückbehaltenen Forderungen nicht ausdrücklich in sein Privatvermögen, verbleiben sie in seinem Restbetriebsvermögen. BFH-Urt. v. 4.12.2012 - V ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2010 . Seite: 279
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1. Ist ein Kommanditist zugleich an der Komplementär-GmbH beteiligt, so ist diese Beteiligung bei funktionaler Betrachtung keine wesentliche Betriebsgrundlage seines MU-Anteils, wenn der Kommanditist i.R.d. GmbH nicht seinen geschäftlichen Willen durchsetzen kann. In diesem ...
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