123
Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 295
BMF-Schreiben zur Angabe von Name und Anschrift des Leistungsempfängers bei Empfang einer Rechnung durch einen beauftragten Dritten. BMF-Schreiben v. 28.3.2006 - IV A 5 - S 7280 a - 14/06, DStR 2006, 653 I. Zur Erinnerung In AktStR 2003 und 2004 hatten wir ausführlich über die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie  durch das StÄndG 2003  und das dazu ergangene Einführungsschreiben des BMF ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 298
BMF-Schreiben zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Eingangsleistungen, die mit unentgeltlichen Lieferungen/sonstigen Leistungen im Zusammenhang stehen, die steuerfrei wären, wenn sie gegen ein Entgelt ausgeführt würden. BMF-Schreiben v. 28.3.2006 - IV A 5 - S 7304 - 11/06, DStR 2006, 654 I. Zur Erinnerung In den vergangenen Jahren hatten wir immer wieder zu Rechtsfragen rund um den Vorsteuerabzug und die Vorsteuerberichtig ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 304
In den Fällen des Formwechsels einer PersG in eine KapG darf die KapG das übergegangene BV gem. § 25 S. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 S. 1 UmwStG 1995 mit seinem BW oder mit einem höheren Wert ansetzen (entgegen BMF). BFH-Urt. v. 19.10.2005 - I R 38/04, BFH/NV 2006, 692 I. Zur Erinnerung In AktStR 3 und 4/1998 hatten wir den erst 3 Jahre nach Inkrafttreten des UmwStG ergangenen Erl. des B ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2006 . Seite: 308
Durch die Verpflichtung zur lastenfreien Veräußerung von Grundbesitz veranlasste Vorfälligkeitsentschädigungen sind auch dann - als Veräußerungskosten - dem Vorgang der Veräußerung zuzurechnen, wenn der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn nicht steuerbar ist. Die Vorfälligkeitsentschädigungen können deshalb auch nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit den aus dem Veräußerungserlös finanzierten (neu ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 315
Die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf Durchführung einer Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingtarifs. BFH-Urt. v. 26.1.2006 - III R 51/05, Haufe-Index 1496596, LEXinform 5002162 I. Sachverhalt und Entscheidung 1. Sachverhalt Die Kl. lebten seit 2002 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft i.S.d. LPartG zusammen. Im Rahmen ihr ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 317
Aufwendungen für die Renovierung eines Badezimmers sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen i.S.d. § 35 a Abs. 2 EStG Niedersächsisches FG, Urt. v. 4.10.2005 - 13 K 368/04, EFG 2006, 123 (Az BFH: VI R 74/05) I. Sachverhalt und Entscheidung 1. Sachverhalt Die Kl. beantragten im Rahmen ihrer ESt-Erklärung die Berücksichtigung von Aufwendungen für die Renovierung ihres Bades als haushaltsnahe Dienstleistung. Es hand ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 320
Aus dem Grundgesetz (GG) lässt sich keine feste Obergrenze für die Belastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer ableiten. BVerfG, Beschluss v. 18.1.2006 - 2 BvR 2194/99, DStR 2006, 555 I. Sachverhalt und Entscheidung 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführer (Bf) wurden im Streitjahr 1994 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte betrug 648.595 DM. Bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte wurde Gewerbeste ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 322
Der BFH holt eine Entscheidung des BVerfG darüber ein, ob § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG deshalb verfassungswidrig ist, weil der Abzug von Aufwendungen für Krankenversicherungen der Höhe nach begrenzt ist. BFH-Beschluss v. 14.12.2005 - X R 20/04, BStBl II 2006, 312 I. Sachverhalt und Entscheidung 1. Sachverhalt Die Kl. haben sechs zwischen 19 ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 324
Der wirtschaftliche Vorteil der Vertragsarztzulassung stellt grds. ein immaterielles, nicht abschreibungsfähiges WG dar. Soweit der Erwerber die kassenärztliche Zulassung mit der Praxis erwirbt und für den Erwerb ein Gesamtkaufpreis gezahlt wird, ist dieser im Verhältnis der Teilwerte der einzelnen WG auf diese aufzuteilen. OFD Koblenz, Vfg. v. 12.12.2005 - S 2134 a A - St 314, DB 2006, 127, DSt ...

123