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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 336
1. Ein Darlehen, das das Besitzunternehmen aufgenommen und an das Betriebsunternehmen weitergegeben hat, ist beim Besitzunternehmen kein sog. durchlaufender Kredit, wenn die Darlehensmittel zur Modernisierung von Betriebsgebäuden des Besitzunternehmens, die das Betriebsunternehmen gepachtet hat, verwendet werden. 2. Die dem Besitzu ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 340
Veräußert ein GmbH-Gesellschafter Anteile, die er bei einer Kapitalerhöhung gegen Zuzahlung erworben hat, innerhalb der sog. Spekulationsfrist nach § 23 EStG, ist bei der Bemessung des steuerbaren Veräußerungsgewinns auch der Wert des Bezugsrechts auf die neuen Anteile bei deren Anschaffungskosten anzusetzen (Fort ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 343
Für einbringungsgeborene Anteile, die nicht zu einem BV gehören, ist der Freibetrag nach § 13 Abs. 2 a ErbStG in der für die Jahre 1994 und 1995 geltenden Fassung nicht zu gewähren. BFH-Urt. v. 13.1.2005 - II R 37/03, ZSteu 2005, R 272, Haufe-Index 1331717 I. Sachverhalt Der Kl. ist Alleinerbe nach der im Jahr 1994 verstorbenen Erblasserin. Zum Nachlass gehörten sämtliche Ante ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 345
Die in § 13 a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HS 3 (2. Alternative) ErbStG vorgesehene Verteilung des Freibetrags "zu gleichen Teilen" ist nicht auf eine Verteilung "nach Köpfen" beschränkt, sondern umschreibt ein Auftei-lungsprinzip, das auf die Aufteilung des gesamten nach § 13 a Abs. 1 S. 1 ErbStG außer Ansatz zu bleibenden Freibetrags gerichtet ist. Ein bei der (ersten) Verteilung des Freibetrags "nach Köpfen" nicht verbrauchter ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 321
1. Kein Vorsteuerabzug, wenn es an objektiven Anhaltspunkten dafür fehlt, dass der Stpfl. Beabsichtigt, die Eingangsleistungen zur Ausführung von steuerpflichtigen Umsätzen zu verwenden. 2. Absichtsänderungen können nicht dazu führen, dass Steuerbeträge nachträglich als Vorsteuer abziehbar sind. BFH-Urt. v. 25.11.2004 - V R 38/03, BFH/NV 2005, 484 I. Zur Erinnerung In AktStR 2003  hatten wir im Rahmen eines Beitrages über neue Entwicklun ...

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