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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 584
Neue BFH-Rspr. zu aktuellen Problemen des Kindergeldes I. Zur Erinnerung Im AktStR 2001  berichteten wir über die neuesten Tendenzen der BFH-Rspr. zum Kindergeld. Der VI. Senat des BFH hatte insbes. zur Frage der Ausbildungskosten i.S.v. § 32 Abs. 4 S. 2 und 3 EStG Stellung genommen und deutlich gemacht, dass die Einkünfte und Bezüge, die ein Kind im Kj bezieht, bei Ermittlung des Jahresgrenzbetrages ohne Einschränkung um besondere Ausbildungskos ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 595
Die Strafbarkeit eines unberechtigten Vorsteuerabzugs aus einer Scheinrechnung entfällt nicht deswegen, weil der Rechnungsaussteller die ausgewiesene Umsatzsteuer an das FA abgeführt hat. BGH-Urteil v. 20.3.2002 - 5 StR 448/01, DStRE 2002, 781 I. Zur Erinnerung Im AktStR 2001, 569 hatten wir ausführlich über den Rechnungsbegriff i.S.d. § 14 UStG und u.a. auch über die umsatzsteuerrechtlichen Folgen eines unberechtigt ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 599
Der Straftatbestand der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung wurde rückwirkend zum 1.1.2002 entschärft  . I. Zur Erinnerung Im Zuge der vielfältigen Änderungen von Steuergesetzen hatte der Gesetzgeber durch das SteuerverkürzungsbekämpfungsG  auch die Strafvorschriften um einen § 370 a AO ergänzt: Danach wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr derjenige bestraft, der gewerbs- oder bandenmäßig Steuern verkürz ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 602
Vorlagebeschluss an das BVerfG zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Anwendungsregelung in § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG, wonach auch die Grundstücke von der verlängerten Spekulationsfrist erfasst werden, bei denen die Frist bei In-Kraft-Treten der Neuregelung in § 23 EStG schon abgelaufen war. FG Köln - Beschluss v. 25.7.2002, 13 K 460/01, EFG 2002, 1236 (Az. d. BVerfG: 2 BvL 14/02) I. Zur Eri ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 604
I. Zur Erinnerung Im AkStR 2002, 343 hatten wir über zwei Entscheidungen des IX. Senats zum anschaffungsnahen Aufwand berichtet. Danach gibt es keinen anschaffungsnahen Herstellungsaufwand mehr. Die Frage, ob Erhaltungsaufwendungen oder Herstellungskosten vorliegen ist ausschließlich nach der Inhaltsbestimmung des § 255 HGB vorzunehmen. Danach kommt es darauf an, ob d ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 611
Rückwirkend zum 1.1.2002 sind Arbeitnehmertrinkgelder steuer- und sozialversicherungsfrei. I. Einführung Freiwillige Trinkgeldzahlungen, die der ArbN anlässlich seiner Dienstleistungen von dritter Seite erhält, sind nach der bisherigen gesetzlichen Regelung in § 3 Nr. 51 EStG bis zu einem Freibetrag von 1.224 Euro je Kj steuerfrei. Anders als zum Teil die Rspr. praktizierte die FinVerw hier bisher einen "maßvollen Gesetz ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 613
1. Aufwendungen für einen Sprachkurs können insbesondere dann beruflich veranlasst sein, wenn bereits die nächste Stufe des beruflichen Fortkommens des Steuerpflichtigen Fremdsprachenkenntnisse erfordert. 2. Auch wenn der Sprachkurs nur Grundkenntnisse vermittelt, die vom Steuerpflichtigen angestrebte berufliche Tätigkeit jedoch qualifizierte Fremdsprachenkenntnisse erfordert, können die Aufwendungen für den Sprachkurs Wer ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 616
Zwischen der Bildung einer Rücklage nach § 7 g Abs. 3 EStG und der Investition muss ein Finanzierungszusammenhang bestehen. Dieser ist nicht gewahrt, wenn die Rücklage erst später als zwei Jahre nach Anschaffung des Wirtschaftsguts gebildet wird. BFH-Urt. v. 14.8.2001 - XI R 18/01, BFH/NV 2002, 181 I. Sachverhalt Der Kl. ist selbständiger Grafikdesig ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 618
Werden Wirtschaftsgüter, die Betriebsvermögen eines Betriebs gewerblicher Art sind, ohne entsprechende Gegenleistung in den Hoheitsbereich der Trägerkörperschaft überführt, ist dies nicht als Entnahme, sondern als Gewinnausschüttung zu beurteilen. BFH-Urt. v. 24.4.2002 - I R 20/01, BFH/NV 2002, 1260 I. Sachverhalt Die Klin. - eine Ortsgemeinde ...

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