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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 621
Bei der gewerblichen Verpachtung an einen Kleinunternehmer kann der Verpächter nicht gem. § 9 Abs.2 UStG auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 a UStG verzichten. Diese nationale Regelung verstößt nicht gegen das Gemeinschaftsrecht. FG Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.5.2002 - 14 V 37/01, EFG 2002, 1126 I. Vorbemerkung Nach § 4 Nr. 12 a UStG ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken umsatzsteue ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 624
Der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einer Geschäftsveräußerung ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Unternehmer ursprünglich die Absicht hatte, steuerfreie Ausgangsumsätze zu erzielen. FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.3.2002 - 6 K 2217/99, EFG 2002, 1127 I. Vorbemerkung Nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist die Steuer für die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die der Unternehmer zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet, vom ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 627
Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist nicht, wer sich als Ehegatte darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommensteuererklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene Einkünfte macht. BFH-Urt. v. 16.4.2002 - IX R 40/00, BStBl II 2002, 501 I. Sachverhalt und Entscheidung Der Ehemann ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 631
1. Die Befugnis des Steuerberaters zur Zeugnisverweigerung nach § 84 Abs. 1 FGO i.V.m. § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO bezieht sich auch auf die Identität des Mandanten und die Tatsache seiner Beratung. 2. Ergeben sich solche Tatsachen aus vorzulegenden Urkunden (Postausgangsbuch, Fahrtenbuch), so erstreckt sich das Zeugnisverweigerungsrecht auch darauf. BFH-Urt. v. 14.5.2002 - IX R 31/00, BFH/NV 2002, 1255 I. Sachverhalt ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 635
Wird der Umfang einer Fahndungsprüfung nachträglich auf zusätzliche VZ erweitert, so wird hierdurch der Ablauf der Festsetzungsfrist für die VZ nur dann gehemmt, wenn der Stpfl. die Erweiterung bis zum Ablauf der Frist erkennen konnte. Der Eintritt der Ablaufhemmung setzt nicht voraus, dass für den Stpfl. erkennbar war, auf welche Sachverhalte sich die zusätzlichen Ermittlungen erstr ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 639
Der BFH hält das geltende ErbStG insoweit für verfassungswidrig, als die Vorschriften zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage beim BV, bei den Anteilen an KapG sowie beim Grundbesitz gleichheitswidrig ausgestaltet sind.  BFH-Beschl. v. 22.5.2002 - II R 61/99, BStBl II 2002, 598 1. Sachverhalt Die Klin. ist Alleinerbin der am 23.7.1997 verstorbenen Erblasserin (E). Diese hatte 1994 eine ETW erworben und den Kaufpreis bis Ende 1996 vol ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 639
Der BFH hält das geltende ErbStG insoweit für verfassungswidrig, als die Vorschriften zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage beim BV, bei den Anteilen an KapG sowie beim Grundbesitz gleichheitswidrig ausgestaltet sind.  BFH-Beschl. v. 22.5.2002 - II R 61/99, BStBl II 2002, 598 I. Sachverhalt Die Klin. ist Alleinerbin der am 23.7.1997 verstorbenen Erblasserin (E). Diese hatte 1994 eine ETW erworben und den Kaufpreis bis Ende 1996 vol ...

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