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Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 281
A. Vorbemerkung handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht Eine Forderung aus einem Dividendenanspruch aufgrund der Beteiligung an einer KapG entsteht i.d.R. erst, wenn die KapG einen entsprechenden Gewinnverwendungsbeschluß gefaßt hat. Bereits 1975 hatte der BGH (DB 1976, 38) aber entschieden, daß eine Konzern- oder Holdinggesellschaft, die mit Mehrheit an einer ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 291
Zu den Voraussetzungen, unter denen das FG verpflichtet ist, eine im finanzgerichtlichen Verfahren nachgereichte Steuererklärung nach Ausschlußfrist (§ 364 b AO) im Einspruchsverfahren zu berücksichtigen BFH v. 9.9.1998 - I R 31/98, BStBl II 1999, 26 I. Zur Erinnerung In AktStR 1998, 455 hatten wir eine Übersicht über die Rspr. des zum 1.1.1996 eingeführten § 364 b AO gegeben. Als Quintessenz ergab sich u.a. aus der bisherigen ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 293
I. Zur Erinnerung Im AktStR haben wir mehrfach über die Voraussetzungen der personellen Verflechtung bei einer Betriebsaufspaltung berichtet.  II. Bestätigung durch BFH v. 21.1.1999 - IV R 96/96, DStR 1999, 622 1. Durchbrechung des geschäftlichen Betätigungswillens EinstimmigkeitEinstimmigkeit Der IV. Senat hält daran fest, daß die Voraussetzungen für eine personelle Verflechtung nicht vorliegen, wenn ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 299
Vorlagebeschluß zur Verfassungswidrigkeit der Tarifspreizung BFH v. 24.2.1999 - X R 171/96, DStR 1999, 752 Der X. Senat des BFH hat beim BVerfG eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des § 32 c EStG eingeholt. Er hält die Regelung über die Tarifspreizung aus drei Gründen für verfassungswidrig (Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG): 1. Die Begünstigung der gewe ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 301
Aufwendungen eines Stpfl. für die Vorbereitung seines Sohnes auf die Meisterprüfung sind auch dann nicht als BA abzugsfähig, wenn der Sohn nach erfolgreichem Abschluß der Ausbildung den Betrieb des Stpfl. übernehmen soll. Nds. FG v. 2.12.1998 - XII 542/96, EFG 1999, 422 Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kl. betrieb ein Uhrmacher- und Optikermeisterfachgeschäft. Betriebsnachfolger sollte sein Sohn we ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 303
Als Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragene Räumlichkeiten sind nur dann nach § 10 e EStG (bzw. dem EigZulG) begünstigt, wenn sie baulich abgeschlossen sind und über einen eigenen Zugang verfügen. BFH v. 27.10. 1998 - X R 157/95, BStBl II 1999, 91 Der Entscheidung lag - verkürzt - folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern des Kl. waren Eigentümer eines EFH, das sie ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 305
Die Kinderzulage (§ 9 Abs. 5 EigZulG) ist auch dann zu gewähren, wenn die Eltern eine Wohnung erwerben und das Kind diese Wohnung anschließend allein nutzt. Nds. FG v. 23.12.1998 - XII 495/98, EFG 1999, 323 (Rev. beim BFH, Az.: X R 15/99) Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kl. hatten mit notariellem Vertrag vom 31.7.1997 eine ETW in O erworben. ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 307
OFD Hannover v. 14.1.1999 - S 7280 - 102 - StH 542, StLex II 1999 Nr. 147 Nach Auffassung der FinVerw (BMF BStBl I 1992, 376) sind die bei der Rechnungsübermittlung durch Fax beim Empfänger ankommenden Schriftstücke als zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen i.S.d. § 14 UStG anzusehen. Faxgeräte werden jedoch auch heute gelegentlich noch mit Thermo ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 308
In Fällen des sog. einheitlichen Vertragswerks unterliegen allein die AK des (noch unbebauten) Baugrundstücks und nicht die HK des (noch zu errichtenden) Gebäudes der GrESt (Abweichung von der ständigen Rspr. des BFH) Nds. FG v. 15.9.1998 - VII (III) 371/92, EFG 1999, 443 (Rev. eingelegt; Az. des BFH: II R 17/99) Der Kl. erwarb von N mit notariellem Vertrag v. 23.9.1991 ein unbebautes Grundstück in B zu einem Kaufpreis von 105.120 DM zzgl. 3.000 DM übernommen ...

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