Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 545
A. Vorbemerkungen quotaler Fördergrundbetragquotaler Fördergrundbetrag Die Herstellung oder Anschaffung eines EFH oder einer ETW wird mit einer Eigenheimzulage von jährlich 5%, max. 5.000 DM gefördert (§ 9 Abs. 2 S. 1 EigZulG). Der Erwerb einer "Altbauwohnung" (also Anschaffung nicht bis zum Ende des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres) wird gem. § 9 Abs. 2 S. 2 EigZulG ...