1234
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 683
Die auf ArbN beschränkte Steuerfreiheit für die Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 EStG) verletzt nicht den Gleichheitssatz. BFH-Urteil v. 21.6.2006 - XI R 50/05, BFH/NV 2006, 1963 I. Sachverhalt Der Kl. - ein selbstständiger Rechtsanwalt - hatte in seiner Gewinnermittlung für 2001 einen privaten Anteil an den Telefonkosten ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 685
Sind Aufwendungen auf ein WG nicht als BA bzw. WK abgezogen, sondern zu Unrecht als HK erfasst worden, kann bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 bzw. nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG der Abzug nicht in späteren VZ nachgeholt werden. BFH-Urt. v. 21.6.2006 - XI R 49/05, BFH/NV 2006, 1961 I. Sachverhalt Die Klin. und ihr 1997 verstorbener Ehemann (ein RA) waren je zur Hälfte Miteigentümer eines mit einem EFH bebauten Gr ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 687
Eine rückwirkende - erstmalige - Festsetzung der GewSt kommt dann nicht in Betracht, wenn für die Streitjahre bereits eine Außenprüfung durchgeführt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Einordnung der Einkünfte nicht ausdrücklich Gegenstand der Prüfung war. Nds. FG, Beschl. v. 21.8.2006 - 5 K 10096/06, bisher n.v. I. Sachverhalt und Entscheidung 1. Sachverhalt Der Antragsteller (ASt) erzielte in den Streitjahren Einkünfte als ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2006 . Seite: 690
1. Eine für den Gewerbebetrieb eines Stpfl. (hier: Altenheim) bestimmte Erbschaft ist als Betriebseinnahme zu versteuern. 2. Im Hinblick auf § 14 HeimG ist die Forderung des Trägers eines Altenheims aus der Erbeinsetzung durch einen früheren Heimbewohner grundsätzlich erst zu aktivieren, wenn feststeht, dass die Erbeinsetzung rechtswirksam war. BFH-Urt. v. 14.3.2006 - VIII R 60/03, BFH/NV 2006, 1742 I. Sachverhalt Die X-GbR (X) erzielte in den Streitjah ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 695
Handelsübliche Bezeichnung einer Lieferung in Rechnungen Nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG müssen in Rechnungen Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung bezeichnet werden. Dabei ist die handelsübliche Bezeichnung anzugeben. In einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz hat jüngst der BFH mit Beschluss vom 6.4.2006  AdV gewährt und entschieden, dass es höchstrichterlich noch nicht geklärt sei, ob in einer Rechnung über die Lieferung v ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 697
Erster Finanzgerichtsprozess zur Besteuerung von Alterseinkünften ist anhängig Auf Grund der Entscheidung des BVerfG vom 6.3.2002  musste der Gesetzgeber die Besteuerung der Alterseinkünfte insb. für Rentner und Beamte neu regeln . Das durch das sog. AltEinkG  hat einige Tücken, die die Gerichte beschäftigen werden . So wird z.B. i.R.d. sog. Kohortenbesteuerung aufgrund der Übergangsregelung der stpfl. Anteil der Rente ab 2005 mit 50 % besteuert. Dieser Anteil steigt jährlich bis ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 700
Splittingtarif für eingetragene Lebensgemeinschaften Gem. § 32 a Abs. 5 EStG setzt die Anwendung des Splittingverfahrens bei Ehegatten voraus, dass sie zusammen zur ESt zu veranlagen sind. Eine Ausweitung auf eingetragene Lebensgemeinschaften hat der BFH bisher abgelehnt.  Im Rahmen einer anhängigen Verfassungsbeschwerde  hat das BVerfG die Frage zu klären, ob die Begünstigungen der Zusammenveranlagung und des Splittingverfahrens auch Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaf ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2006 . Seite: 0
Im AktStR 4/2006 wurden Fragen zur Behandlung von im Privatvermögen befindliche Kfz für betriebliche Zwecke gestellt. Nach R. 4.12 Abs. 2 EStR 2005 sind die Regelungen in den LStR zu Reisekosten sinngemäß anzuwenden. Der Ansatz pauschaler Kilometersätze ist zulässig. Nach H 38 zu den LStR können bei einem Kraftwagen bei Einzelnachweis die anteiligen Gesamtkosten oder pauschal 0,30 Euro je Fahrtkilomet ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2006 . Seite: 0
§ 37 b EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007 Für betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, kann der Zuwendende die Einkommensteuer pauschal mit 30 Prozent übernehmen. Die Pauschalierung ist ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen pro Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 Euro übersteigen. Die Regelung gilt ab 1.1.2007. Dies hat Veranlassung zu Fragen der generellen Behandlung von Geschenken an Geschäftsfreunden gegeben. A ...

1234