Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2000 . Seite: 285
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Umlagen und Nebenentgelte, die der Vermieter für die Nebenkosten oder Betriebskosten erhebt, gehören zu den Einnahmen aus VuV. BFH-Urt. v. 14.12.1999 - IX R 69/98, BB 2000, 597 Die Kl. hatten im Streitjahr als Eigentümer eines Mietwohngrundstücks Kaltmieten i.H.v. 35.787 DM sowie 2.627 DM Mietumlagen vereinnahmt. In ihrer Steuererklärung für 1996 erklärten sie lediglich die Kaltmieten aus E ...
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