12345
H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 502
Der Einspruch richtet sich gegen die Steuerpflicht für eine vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer übernommene betriebliche Krankenzusatzversicherung. Aus dieser Versicherung hat der Arbeitnehmer als Versicherter einen unmittelbaren Anspruch auf Leistung, aber keinen Geldanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Der BFH hat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass die Gewährung von Krankenversicherungsschutz in Höh ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 503
Verbindlichkeiten aus der Geltendmachung von Pflichtteilen (§§ 2303 ff.BGB) sind grds. als Nachlassverbindlichkeiten gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG zu berücksichtigen. Dieser Pflichtteilsanspruch ist davon abhängig, dass er ggü. dem Erben geltend gemacht wird. Solange de ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 505
Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung des nachträglich geforderten Pflichtteilsanspruchs (konkret darlegen). Die Verpflichtung zur Zahlung des Pflichtteils stellt abweichend vom Zivilrecht bei der Erbschaftsteuer eine Verpflichtung dar, wenn der Pflichtteil geltend gemacht worden ist oder nunmehr nach dem Tod des Verpflichteten geltend gemacht wird. Der Erbe des Verpflichteten kann dann die Verb ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 327
In einem beim BFH anhängigen Revisionsverfahren geht es um die (falsche) Bilanzierung einer Doppelgarage aus dem Jahre 1979, die i.R.e. Ap im Jahr 1983 dem BV zugeordnet wurde (gewillkürtes BV).  Diese Behandlung ging so lange gut, bis im Jahr 2009 das gemeinsame Miteigentum aufgegeben wurde und nunmehr die Ehefrau Alleineigentümerin des Grundstücks wurd ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 328
Der Einspruch richtet sich gegen die Auflösung von stillen Reserven. (individuelle Sachverhalte schildern, z.B. Aktivierung der Doppelgarage). Es ist fraglich, ob der aktivierte Gegenstand dem Betriebsvermögen zugeordnet werden durfte (gewillkürtes Betriebsvermögen?). Eine Garage, die mit einem Einfamilienhaus funktionsfähig verbunden ist, kann kein gewillkürtes Betrieb ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 329
Alle Jahre wieder das gleiche Theater um die Bearbeitung der Steuererklärungen mit den Diskussionen über die (unzureichende) Fristverlängerung, die sich allgemein auf den 31.12. des Folgejahres "eingependelt" hat. Hierbei wird dem Grunde nach bereits übersehen, dass die Bereitstellung der Bearbeitungsmöglichk ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 332
Der Einspruch richtet sich gegen die vorzeitige Anforderung von Steuererklärungen. Hierbei handelt es sich um einen VA i.S.d. § 118 AO. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist (§ 356 Abs. 2 AO; FG Hamburg, Urt. v. 27.4.2012 - 6 K 96/11, EFG 2012, 2256 Tz 1b; BFH-Urt. v. 16.11. ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 333
Die Hinzurechnungen von Miet- und Pachtzinsen zur GewSt gem. § 8 Nr. 1 Buchst. a, d und e GewStG sind in der Praxis ein großes Ärgernis und führen zu extremen Verwerfungen in der Besteuerungspraxis. Insb. bei miet- und pach ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 336
Der Einspruch richtet sich gegen die Hinzurechnung der Miet- und Pachtzinsen zur Gewerbesteuer gem. § 8 Nr. 1 Buchst. a, d und e GewStG (individuell mit Zahlenmaterial ergänzen). Insbesondere bei miet- und pachtintensiven Unternehmen und bei hohen Finanz ...

12345