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H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 684
Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtanerkennung der Vorsteuer aus folgendem Sachverhalt (individuell ausführen). Aus der Sicht des FA soll der Rechnungsaussteller den Leistungsumfang nicht ordnungsgemäß dargestellt haben, so dass dieser nicht identifiziert werden kann. Dieser Beurteilung können wir uns nicht anschließen (individuell ausführen). Vor dem BFH ist ein ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 685
Bei der GrESt wird eine Zusammenrechnung der Verträge von Grund und Boden und einem Rechtsgeschäft zur Errichtung oder Erweiterung eines Bauwerks nach der hartnäckigen Rspr. des II. Senats des BFH vorgenommen. Die Rspr. spricht von einem "einheitlichen Vertragswerk".  Häufig werd ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 688
Der Einspruch richtet sich gegen die Korrektur des GrESt-Bescheids vom (individuell einsetzen). Die Voraussetzungen für eine nachträgliche Korrektur der Bemessungsgrundlage für die Gebäudekosten liegen nicht vor. Der zu bescheidende Sachverhalt bedingt eine Zusammenrechnung der Verträge von Grun ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 507
Die vom BVerfG in seiner Entscheidung vom 6.3.2002 angeordnete gesetzliche Neureglung der Besteuerung der Alterseinkünfte  hatte zu den bekannten Regelungen des AltEinkG vom 5.7.2004 geführt.  Der für diese Rechtsfragen zuständige X. Senat des BFH hat jetzt in allen Fällen, in denen eine P ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 510
Der Einspruch richtet sich gegen die Besteuerung der Rente mit dem höheren Besteuerungsanteil aufgrund des Alterseinkünftegesetzes. Ein neues Revisionsverfahren beim X. Senat des BFH gibt Anlass zu einer neuen, sorgfältigen Überprüfung der Rechtslage aufgrund von ergänzenden Begründungen und Berechnungen ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 512
Mit der Entscheidung des BFH v. 10.2.2015  ist klargestellt, dass für die Frage, ob eine Korrektur i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO erfolgen kann, das FA die Feststellungslast trägt. Anhaltspunkte für ein grobes Verschulden hat die FinVerw darzulegen. Grds. ist davon auszugehen, dass F ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 513
I. Berichtigungsantrag Antrag auf Berichtigung des Einkommensteuerbescheides (Kj) vom . Es wurde festgestellt, dass der o.a. Bescheid mit einem Fehler behaftet ist, der sich zugunsten der Mandanten auswirkt (individuellen Sachverhalt beschreiben). Wir bitten um einen geänderten Bescheid gem. § 173 ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 515
Durch den Vorläufigkeitsvermerk wird der Stpfl. von einem Rechtsbehelf ausgeschlossen. Deshalb ist es besonders wichtig zu prüfen, ob der Wortlaut des Vorläufigkeitsvermerks die gewünschte, zukünftige mögliche Korrektur beinhaltet. Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen   ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 517
Der Einspruch richtet sich gegen den unvollständigen Vorläufigkeitsvermerk für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 a EStG). Dieser hat laut BMF-Schreiben vom 13.5.2015 - IV A 3 - S-33807/10010, BStBl I 2015, 440 folgenden Wortlaut: Vorläufig hinsichtlich der beschränkt ...

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