H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 349
Bekanntlich kann die Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (erste Tätigkeitsstätte ab 1.1.2014) nur einmal berücksichtigt werden. Es stellt sich aber die Frage, was passiert, wenn ein ArbN über mehrere Wohnungen verfügt und von diesen abwechselnd zur ersten Tätigkeitsstätte fährt? Grds. sind diese Fahrten als WK zu erfassen.  In diesem Zusammenhang muss de ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 351
Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung/Reduzierung der Fahrten zwischen Wohnung (Mittelpunkt der Lebensinteressen) und dem Beschäftigungsort (alternativ zweiter Wohnort in der Nähe des Beschäftigungsortes - näher ausführen). Werden diese Fahrten an unterschiedlichen Tagen zurückgelegt, so ist zumindest die Hälfte der Entfernungspauschale für diese Tage zu berücksichtigen (FG Baden- ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 352
Der BFH muss sich aufgrund anhängiger Rev. mit der Frage beschäftigen, inwieweit ein Zinssatz von 6 % verfassungsgemäß ist. Diese Zinsbelastung ist im ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 354
Der BFH muss sich aufgrund anhängiger Revisionen mit der Frage beschäftigen, inwieweit ein Zinssatz von 6 % verfassungsgemäß ist (X R 1/15, IX R 5/14): Im ersten Verfa ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 355
Wer unrichtig oder unberechtigt USt ausweist, schuldet diese nach § 14 c UStG. Die Vorschrift nennt ausdrücklich den Begriff der "Rechnung" und bezeichnet damit das Abrechnungspapier, das diese Steuerschuld auslösen kann. Deshalb hat der 5. Senat des Nds. FG den (notwendigen) Inhalt einer Rechnung i.S ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 357
Der Einspruch richtet sich gegen die Festsetzung einer Steuerschuld gem. § 14 c UStG. Die Voraussetzungen zur Begründung einer Steuerschuld liegen nicht vor. Das Abrechnungspapier begründet keine Rechnung i.S.d. § 14 UStG, da es wesentliche Pflichtinhalte nicht enthält (dies näher individuell ausführen). Soweit das F ...