H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2014 . Seite: 177
Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag.  Diese Folge tritt auch ein, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist, oder eine ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2014 . Seite: 179
Es ist bekannt, dass das Mehrwertsteuersystem den Missbrauch eher fördert als verhindert. Der Unternehmer wird deshalb immer stärker in die fiskalische Kontrolle zur Prüfung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen eines (angeblichen) Geschäftsvorfalles eingebunden. Die Finanzverwaltung kommt insbesondere in Missbrauchsfällen eher zu ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2014 . Seite: 1
Nach einer umsatzsteuerrechtlichen Prüfung der Geschäftsvorgänge innerhalb des Unternehmens, verbunden mit der richtigen Buchung innerhalb der Finanzbuchhaltung, erfolgt die Festsetzung der Steuerschuld für das ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2014 . Seite: 182
Das Finanzamt unterstellt, dass die unrichtige und zu niedrige Festsetzung der Umsatzsteuer auf ein Fehlverhalten des Geschäftsführers zurückzuführen ist. Nicht jede Entscheidung des Geschäftsführers, die dazu führt, dass d ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2014 . Seite: 183
Es kommt immer wieder vor, dass es Streit wegen der Unterschrift bei einer Steuererklärung gibt, wenn diese dem FA nicht im Original vorliegt. Im Fall eines Urteils des FG Schleswig-Holstein  wurde die Unterschrift mittels (Tele-)Kopie übermittelt. Die Unterschrift wurde dadurch geleistet, dass die erste Seite der Erkl ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2014 . Seite: 185
Der Einspruch richtet sich gegen die Ablehnung der Bearbeitung der Steuererklärung, weil das Finanzamt die Unterschrift, die mittels (Tele-)Kopie geleistet worden ist, nicht anerkennen will. Aufgrund der Entscheidung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (Urt. v. 19.9.2013 - 1 K 166/12, Datev-Dok. 5015550) ist die Unterschrift anzuerk ...