H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2013 . Seite: 345
Notar- und Beratungskosten, die i.R.d. Neuordnung eines Unternehmens insb. bei der Klärung der Betriebsnachfolge bei Familienunternehmen anfallen, sind nach herkömmlicher Rechtsauffassung keine BA. Hintergrund: Vorweggenommene Erbfolgeregelungen betreffen die Vermögenssphäre un ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2013 . Seite: 345
Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der Notar- und Beratungskosten, die i.R.d. Neuordnung des Unternehmens angefallen sind. Die Kosten in Zusammenhang mit der vorweggenommenen Erbfolge sind als Betriebsausgaben zu berücksichtigen (so z.B. auch Götz, DStR 2006, 545 ff). D ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2013 . Seite: 347
Das GrEStG fingiert in bestimmten Fällen "den Erwerb von Grundvermögen und damit eine GrESt-Pflicht".  Die FinVerw behandelt die zu zahlende GrESt beim Wechsel im Gesellschafterbestand und bei der Anteilsvereinigung als Anschaffungsnebenkosten. Danach ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2013 . Seite: 348
Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen für die Grunderwerbsteuer als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe. Sie behandeln die zu zahlende Grunderwerbsteuer beim Wechsel im Gesellschafterbestand und bei der Anteilsvereinigung als Ansc ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2013 . Seite: 349
Es kommt gelegentlich vor, dass nach Bestandskraft des ESt-Bescheides Einnahmen aus Kapitalvermögen "entdeckt" werden, die nicht in der ESt-Erklärung erfasst war ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2013 . Seite: 351
Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung von Kapitaleinkünften unter Anrechnung der Abgeltungsteuer laut unserem Antrag vom ... Der Antrag, die niedrigere, tar ...