H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2010 . Seite: 589
Entspricht die vom BVerfG entwickelte "pro futuro"-Rechtsprechung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten? Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist eine Beschwerde  vorgelegt worden, die sich mit der Entscheidung des BVerfG zur Krankenversicherung auseinandersetzt.  Bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer steuerlichen Vorschrift wird dieses verfassungswidrige Gesetz weiter in A ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2010 . Seite: 591
Entspricht die vom BVerfG entwickelte "pro futuro" - Rechtsprechung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten? Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Beschwerde (Beschwerde Nr. 2795/10) anhängig, die sich mit der Entscheidung des BVerfG zur Krankenversicherung auseinandersetzt (BVerfG, Beschluss v. 13.2.2008 - 2 BvL 1/06, BVerfGE 120,125). Bei Feststellung d ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2010 . Seite: 592
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer Klage per E-Mail Vor dem BFH  ist eine vom FG zugelassene Revision zur Frage der elektronischen Übermittlung von Dokumenten im finanzgerichtlichen Verfahren anhängig. Der Kläger hatte per E-Mail Klage erhoben, ohne die Formvorschriften der §§ 64, 52a FGO einzuhalten. Eine Klage per E-Mail ist nur dann schriftlich im Sinne der FGO abgefasst, wenn dem Schriftstück eine qualifizierte elektr ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2010 . Seite: 594
Ist der Verlustabzug doch verfassungswidrig? Nach wie vor wird der Verlustabzug des Verlustvortrages vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorgenommen, so dass Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Abzugsbeträge nachgeordnet sind und sich so bei der Ermittlung des zvE nicht auswirken.  Diese Rechtsfrage ist nunmehr wieder beim BVerfG anhängig.  Ausgangspunkt ist die Entscheidung des FG Mecklenburg-Vorpommern gegen die G ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2010 . Seite: 595
Ist der Verlustabzug doch verfassungswidrig? § 10 d Abs. 2 Satz 1 EStG bestimmt, dass der Verlustabzug des Verlustvortrages vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird. Dabei gehen die weiteren Besteuerungsgrundlagen wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Abzugsbeträge bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens verloren. Diese Rechtsfrage ist beim BVerfG anhängig ( ...