H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 519
Freibetrag nach § 11 GewStG auch zwischen Kapitalgesellschaften abgeschlossenen atypisch stillen Gesellschaften  Eine Beteiligung in Form einer typisch stillen Gesellschaft entspricht im Wesentlichen der Stellung eines Darlehensgebers. Der stille Gesellschafter bezieht Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG), sofern die Beteiligung nicht zum BV gehört. Eine atypisch stille Gesellschaft liegt dagegen dann vor, wenn der stille Gesellschafter außer am laufenden Jahresgewi ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 521
Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks bei beschränktem Abzug von Vorsorgeaufwendungen  Mit der Rechtsbehelfsempfehlung 14/2004  wurde über die Merkwürdigkeiten bei der Auslegung von Vorläufigkeitsvermerken berichtet. Es ging um eine Vfg. der OFD Chemnitz v. 22.7.2004 zur Korrektur von ESt-Bescheiden in den Fällen, in denen bei zusammenveranlagten Ehegatten die Kürzung des Vorwegabzugs auch um den Arbeitslohn des Ehegatten vorzunehmen ist, obwohl bei ihm die Voraussetzungen des § 10 ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 524
Die Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinden wird verfassungsrechtlich in Frage gestellt Seit der Entscheidung des BVerfG zur Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung  wird, bislang zwar sehr verhalten, auch darüber diskutiert, ob die GrSt unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten "zu halten ist". Die GrSt ist immer mehr als eine Sonderbelastung eines bestimmten Vermögens, nämlich des Grundvermögens, zu betrachten, so dass sich die Frage stellt, ob Grundbesitzer gegenüber ander ...