H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2001 . Seite: 479
Wirkung eines neuen Kindergeldantrages (§ 70 Abs. 3 EStG) Für die Praxis ist die Frage noch nicht geklärt, ab wann rückwirkend ein Antrag auf Kindergeld gestellt werden kann, wenn vorher eine weitere Gewährung des Kindergeldes durch die Familienkasse mit bestandskräftigem Bescheid abgelehnt worden ist. Nicht jede Ablehnung des Kindergeldes ist rechtmäßig, denn die Rechtsprechung des VI. Senates des BFH hat sehr umfassend die Verwaltungsmeinung in vielen Bereichen korrigiert.  Deshalb ...