H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 321
Abzug der nicht vom Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen bei anschließender Selbstnutzung durch den Vermieter Die Berücksichtigung nachträglicher WK führt immer wieder zu Streitigkeiten . So werden i.d.R. Reparaturaufwendungen nach Auszug des Mieters nicht als WK anerkannt. Die Rspr. begründet dies damit, daß die Eigennutzung der Wohnung seit dem 1.1.1987 der privaten Lebensführung zuzuordnen ist. Die Erhaltungsaufwendungen werden deshalb überwiegend als privat veranlaßt qual ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 323
Nichtberücksichtigung von Aufwendungen, die den sog. gemischten Aufwendungen zugeordnet werden Aufwendungen, die sowohl durch die Erzielung von Einkünften als auch durch die Privatsphäre veranlaßt sind, werden i.d.R. als sog. gemischte Aufwendungen nicht einkunftsmindernd berücksichtigt (BFH GrS BStBl II 1971, 17). Dies betrifft z.B. die Aufwendungen für Berufskleidung und, deren Reinigung, für das Arbeitszimmer, für Verpflegungsmehraufwendungen, Fachliteratur, doppelte Haushaltsf ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 325
Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum an nahe Angehörige Gemäß § 4 EigZulG wird die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an nahe Angehörige i.S.d. § 15 AO zu Wohnzwecken einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gleichgestellt. Damit ist dieser Tatbestand eigenheimzulagebegünstigt i.S.d. EigZulG. Für Objekte, bei denen im Falle der Herstellung des Objektes mit dem Bau vor dem 1.1.1996 und im Falle der Anschaffung des Objektes der Abschluß des Kaufvertrages vor dem 1.1.1996 erfolg ...