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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2014 . Seite: 61
1. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz auch zur privaten Nutzung, so ist der in der Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug nach der 1%-Regelung zu berechnen. 2. Die Inhaftungnahme des Arbeitgebers nach § 42 d Abs. 3 S. 2 EStG ist regelmäßig ermesse ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 71
Einkommensteuerpauschalierung nach § 37 b EStG 1. § 37 b EStG erfasst nur solche betrieblich veranlassten Zuwendungen, die bei dem Empfänger dem Grunde nach zu steuerpflichtigen Einkünften führen. 2. § 37 b EStG begründet keine weitere eigenständige Einkunftsart, sondern stellt lediglich eine besondere pauschalierende Erhebungsform der Einkommensteue ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 85
1. Leistungen eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze als Arbeitslohn zu werten. Ob die Freigrenze überschritten ist bestimmt sich nach den Gesamtkosten der Veranstaltung, die zu gleichen Teilen auf die Gäste aufgeteilt werden, sofern die entsprechenden Leistungen Lohncharakter haben und nic ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2014 . Seite: 99
Leistet ein als Arbeitnehmer beschäftigter Angehöriger unbezahlte Mehrarbeit, steht dies der Annahme, das Arbeitsverhältnis sei tatsächlich durchgeführt worden, grundsätzlich nicht entgegen. BFH-Urt. v. 17.7.2013 - X R 31/12, BStBl II 2013, 1015 1. Die Intensität der Prüfung des Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen ist vom Anlass der Darlehe ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 115
Ausstellung von Rechnungen - Änderungen der §§ 14, 14a UStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz BMF-Schr. v. 25.10.2013 - IV D 2 - S 7280/12/10002, BStBl I 2013, 1305 I. Vorbemerkung Der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG setzt im System der Allphasen-Nettoumsatzsteuer immer eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Das bedeutet: Eine Rechnung, die ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 125
Für die Anwendung des § 13 b UStG bei sog. Bauleistungen kommt es darauf an, ob der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte Werkleistung oder sonstige Leistung, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient, seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung verwendet. BFH-Urt. v. 22.8.2013 - V R 37/10, BFH/NV 2014, 130 I. Vorbemerkung 1. Übergang der Ste ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 137
Zur europarechtlichen Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei der Vorsteueraufteilung von gemischtgenutzten Grundstücken. BFH-Urt. v. 22.8.2013 - V R 19/09, BFH/NV 2014, 278 I. Vorbemerkung 1. Rechtsentwicklung Tätigt ein Unternehmer sowohl Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch solche, bei denen der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, ergeben sich für die sofort abzugsfäh ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2014 . Seite: 149
Deklarieren Kläger ihre Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aus ihrer Arztpraxis in ihrer Gewinnfeststellungserklärung in zutreffender Höhe, geben sie in der zeitgleich abgegebenen Einkommensteuererklärung die Einkünfte der Klägerin aber nur in hälftiger Höhe an, kann darin eine leichtfertige Steuerverkürzung liegen ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 163
Ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, ist kein steuerbegünstigtes Familienwohnheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4 a S. 1 ErbStG. Nicht begünstigt sind deshalb Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen. BFH-Urt. v. 18.7.2013 - II R 35/11, BFH/NV 2013, 2012 I. Vorbemerkungen Das g ...

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