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Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 1
A. Vorbemerkung ReformvorschlägeReformvorschläge Bereits im Koalitionsvertrag hatte sich die BReg unter Zugzwang gesetzt und die Reform der Unternehmensbesteuerung bis zum 1.1.2008 zugesagt. Zu diesem Zeitpunkt lagen grundlegende Reformvorschläge, u.a. vom Sachverständigenrat und der Stiftung Marktwirtschaft auf dem Tisch. Während die Vorschläge des Sachverständigenrats durch eine Sondertarifierung der Eigenkapitalverzinsung auf ein System der dualen Einkommens ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 15
A. Vorbemerkung Europäische Gesellschaft (SE)Europäische Gesellschaft (SE) Bis Ende 2004 war das deutsche Umwandlungsrecht ungeachtet der Globalisierung sowohl gesellschafts- als auch steuerrechtlich auf nationale Umwandlungen beschränkt. Durch das SEEG vom 22.12.2004  wurde die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, kurz "SE") eingeführt . Wesentli ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 35
A. Vorbemerkungen Die sog. Abfärbe- oder Infektionswirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG beschäftigt das Schrifttum und die Rspr. seit langem. Die Regelung führt dazu, dass sämtliche Einkünfte einer an sich nicht gewerblich tätigen PersG der GewSt unterliegen, soweit diese (wenn auch nur partiell) gewerblich tätig ist. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG "Als Ge ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 53
A. Vorbemerkungen I. Grundsätze der Vorsteueraufteilung § 15 Abs. 4 UStG nur subsidiär anwendbar§ 15 Abs. 4 UStG nur subsidiär anwendbar Verwendet ein Unternehmer die von anderen Unternehmern bezogenen Leistungen teilweise für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, so hat er die abzugsfähige Vorsteuer im Wege der Aufteilung zu ermitteln, § 15 Abs. 4 UStG . Eine Vorsteueraufte ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2007 . Seite: 71
A. Vorbemerkungen I. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt MitwirkungspflichtMitwirkungspflicht Nach § 88 AO hat das FA den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Art und Umfang der Ermittlungen richten sich nach den Umständen des Einzelfalles; an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten ist das FA nicht gebunden. Jedoch sind ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 75
1. Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie an Steuerwerte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 87
BMF-Schr. v. 1.12.2006 - IV C 5 - S 2351 - 60/06, BStBl I 2006, 778 I. Zur Erinnerung Im AktStR 2006, 341, 352  hatten wir im Zusammenhang mit dem StÄndG 2007  über die Kürzung der Entfernungspauschale durch die Einführung des "Werkstorprinzips" berichtet. Danach werden die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nach dem Motto "Die Arbeit beginnt am Werkstor" der Privatsphäre zugerechnet. Nur ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2007 . Seite: 96
1. Die 1%-Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn eine Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ausscheidet. Allerdings spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine private Nutzung. 2. Das Verbot des Arbeitgebers, das Fahrzeug privat zu nutzen, kann ausreichen, den Anscheinsbeweis zu erschüttern, sofern es nicht nur zum Schein ausgesprochen worden ist. 3. Die Würdigung, ob im Einzelfall d ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 100
Die Nutzung eines betrieblichen Kfz zur Erzielung von Überschusseinkünften ist durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1%-Regelung nicht mit abgegolten. Sie ist vielmehr mit den auf sie entfallenden tatsächlichen Selbstkosten als Entnahme zu erfassen. BFH-Urt. v. 24.6.2006 - X R 35/05, BFH/NV 2006, 2157 I. Zur Erinner ...

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