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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 1
A. Vorbemerkung LStÄR 2005LStÄR 2005 Mit den am 24.9.2004 vom Bundesrat verabschiedeten LStR 2005 werden die LStR 2002 i.d.F. der LStR 2004  inhaltlich neu gefasst. Die Anpassung erfolgt in Form einer "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2004" v. 21.10.2004 (LStÄR 2005) . Die Änderungen beinhalten vornehmlich die Anpassung an zwischenzeitlich in Kraft getretene Gesetzesänderungen (StÄndG 2003 , HBeglG 2004 , Gesetz zur Änderun ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 19
BMF-Schr. v. 16.9.2004 - IV C 3 - S 2255 - 354/04, BStBl I 2004, 922 A. Vorbemerkung Nach ständiger Rspr. und weitgehend unstreitiger Rechtsauffassung in FinVerw und Schrifttum existieren drei einkommensteuerlich relevante Kategorien wiederkehrender Bezüge: - Versorgungsleistungen  Charakter: Bezüge aufgrund einer Gegenleistung, die aber nach dem Versorgungsbedürfnis des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten bemessen sind Re ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 37
A. Vorbemerkung Der Gesetzgeber hat die Tatbestände, die zu Einkünften aus VuV führen, in § 21 EStG abschließend geregelt. Der Katalog unterscheidet vier Gruppen: Anwendungsfälle des § 21 EStGAnwendungsfälle des § 21 EStG - Einkünfte aus VuV von unbeweglichem Vermögen, § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG - Einkünfte aus VuV von Sachinbegriffen, § 21 Abs. 1 Nr. 2 EStG (z.B. Büro- oder Wohnungsein ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 57
A. Vorbemerkung ÜberversorgungÜberversorgung Der I. Senat des BFH  hatte unter Rückgriff auf die ständige Rspr.  bei einer Versorgungsanwartschaft, die 75 v.H. der aktuellen Bezüge übersteigt, eine Überversorgung angenommen. Bei einem Überschreiten der 75 v.H.-Grenze geht der BFH davon aus, dass insoweit die Voraussetzungen des § 6 a EStG nicht eingehalten sind, weil nach § 6 ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 71
A. Vorbemerkungen EinkünfteerzielungsabsichtEinkünfteerzielungsabsicht Die Besteuerung der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal voraus, dass der Stpfl. bei der Verwirklichung der dort genannten Steuertatbestände mit Einkünfteerzielungsabsicht handelt, was in § 15 Abs. 3 EStG in Bezug auf gewerbliche Einkünfte explizit vorausgesetzt wird. Bei Gewinneinkünften i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 87
BMF-Schreiben zu Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen gem. § 35 a EStG BMF-Schr. v. 1.11.2004 - IV C 8 - S 2296 b - 16/04, BStBl I 2004, 958 I. Zur Erinnerung Wir hatten im AktStR 2003, 669 ausführlich über das BMF-Schr. zu Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 90
Anpassung des bisherigen BMF-Schreibens zum häuslichen Arbeitszimmer an die BFH-Rspr. BMF-Schr. v. 14.9.2004 - IV B 2 - S 2145 - 7/04, BStBl I 2004, 861 I. Zur Erinnerung Wir hatten im AktStR 2004, 419 das BMF-Schr. zum häuslichen Arbeitszimmer  ausführlich erläutert und hierbei auf die Abweichungen bzgl. der Rechtsauffassung der FinVerw zur Rspr. des BFH hingewiesen. Zu Gunsten der Stpfl. war die FinVerw in Rz 5, 14 und 16 ihr ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 93
Zur Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG BMF-Schr. v. 17.11.2004 - IV B 2 - S 2134 - 2/04, BStBl I 2004, 1064 I. Zur Erinnerung 1. Neue Rechtsprechung des BFH In AktStR 1/2004 hatten wir über eine neue Rechtsentwicklung in der Rspr. des BFH berichtet : Danach ist auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Über ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 97
Beteiligt sich eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (Obergesellschaft) mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an einer gewerblich tätigen anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft), so hat das nicht zur Folge, dass die gesamten Einkünfte der Obergesellschaft als Einkünfte aus Gew ...

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