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Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 485
A. Vorbemerkung Das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung vom 23.10.2000  (sog. Steuersenkungsgesetz, StSenkG) ist am 1.1.2001 in Kraft getreten. Änderungen durchdas StSenkGÄnderungen durchdas StSenkG Zu den wichtigsten Änderungen gehörten : - Abschaffung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens und Besteuerung der Körperschaften mit einem einheitlichen KSt-Satz von 25% bei g ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2001 . Seite: 509
A. Vorbemerkung Mit dem " Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2001)" sollen steuerrechtliche Vorschriften redaktionell und inhaltlich bereinigt und an die höchstrichterliche Rspr. sowie das Recht der europäischen Union angepasst werden. Die finanziellen Auswirkungen des StÄndG 2001 auf die öffentlichen Haushalte sind nicht bedeutsam: Die Steuermindereinnahmen sollen sich in den Jahren 2002 bis 2004 auf insgesamt 42 Mio. DM belau ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2001 . Seite: 523
A. Vorbemerkungen Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 11.5.2001 das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersv ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2001 . Seite: 547
A. Vorbemerkungen verrechenbarer Verlustverrechenbarer Verlust Nach § 15 a Abs. 1 S. 1 EStG darf der Anteil eines Kommanditisten am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgegli ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 557
A. Vorbemerkungen Zunehmend werden in allen Mitgliedstaaten der EU Betrugsfälle in Form von sog. Karussellgeschäften aufgedeckt. Kennzeichnend hierfür ist vor allem ein Missbrauch des Vorsteuerabzuges § 15 UStG. Maßnahmen gegen USt-BetrugMaßnahmen gegen USt-Betrug Bei diesen Geschäften werden Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt, um dem Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug zu ermöglichen, ohne die ausgewiesene und geschuldete Ums ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 569
A. Vorbemerkung Bedeutung der Rechnung im UStGBedeutung der Rechnung im UStG Der Rechnung kommt im System der USt mit Vorsteuerabzug eine zentrale Bedeutung zu. Vom Unternehmer können nach § 15 Abs. 1 UStG nur in Rechnungen nach § 14 UStG gesondert ausgewiesene Steuern als Vorsteuern abgezogen werden. Dementsprechend sind nach § 14 Abs. 1 S. 1 UStG grundsätzlich Rechnungen auszustellen, in denen die USt gesondert ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 587
A. Vorbemerkungen zivilrechtliche Definition der Treuhandzivilrechtliche Definition der Treuhand Trotz der ständig wachsenden Bedeutung von Treuhandverhältnissen gibt es keine feststehende Definition der Treuhand. Üblicherweise wird das Wesen der rechtsgeschäftlichen Treuhand darin gesehen, dass jemand durch Rechtsgeschäft verpflichtet ist, bestimmte Rechte, die ihm selbst zustehen oder über die er verfügen k ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 603
A. Anwendung der BFH-Rechtsprechung zur 3-Objekt-Grenze bezogen auf Mehrfamilienhäuser und im Erbfall B. BMF-Schr. v. 9.7.2001 - IV A 6 - S 2240 - 35/01, BStBl I 2001, 512 I. Zur Erinnerung In AktStR 4/2000 hatten wir über die neue Rechtsprechung des BFH zur Anwendbarkeit der 3-Objekt-Grenze auf MFH und im Erbfall berichtet.  Der B ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2001 . Seite: 606
Eine Vereinbarung zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer über die gesonderte Vergütung von Überstunden indiziert die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis. Das gilt auch für Fälle, in denen die Überstundenvergütungen an mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt werden und die Geschäftsführer keine Ansprüche auf eine Gewinntantieme haben. A. BF ...

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