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Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 155
A. Vorbemerkung § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG wurden durch das StEntlG 1999/2000/2002  geändert. Danach erfordert der Ansatz des niedrigeren Teilwerts mit Wirkung ab dem ersten nach dem 31.12.1998 endenden Wj eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. § 6 Abs. 1 EStG "1. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an d ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 173
A. Vorbemerkungen Veräußerung von TeilanteilenVeräußerung von Teilanteilen Nach ständiger höchstrichterlicher Rspr., der sich die FinVerw angeschlossen hat, und der h.M. in der Literatur  ist Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i.S.v. § 18 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG auch die ent ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 185
A. Vorbemerkungen beschränkt abzugsfähige Bewirtungsaufwendungenbeschränkt abzugsfähige Bewirtungsaufwendungen Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass sind i.H.v. 80 % gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG als BA abzugsfähig, soweit sie nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. Wei ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 195
A. Vorbemerkungen Versorgungsleistung unentgeltlichVersorgungsleistung unentgeltlich Versorgungsleistungen sind beim Leistenden (Verpflichteten) nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG als SA abzugsfähig. Es handelt sich um unentgeltliche Leistungen, bei denen eine Verrechnung von Leistung und Gegenleistung nicht vorzunehmen ist.  Dem sog. Korrespondenzprinzip entsprechend muss andererseits der Empfänger (Berechtigte) die erthaltenen ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 213
A. Vorbemerkungen Bilanzberichtigung und BilanzzusammenhangBilanzberichtigung und Bilanzzusammenhang Nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG ist Gewinn der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des Wj und dem BV am Schluss des vorangegangenen Wj, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2000 . Seite: 223
A. Vorbemerkungen I. Unterschiedliche steuerliche Behandlung nachträglicher Schuldzinsen Die steuerliche Anerkennung von nachträglich gezahlten Schuldzinsen hängt nach der Rspr. des BFH davon ab, ob es sich bei den Schuldzinsen um nachträgliche BA oder um nachträgliche WK handelt. Veräußert ein Stpfl. seinen Betrieb oder seinen Mitunternehmeranteil ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 235
A. Vorbemerkungen Wohnungsüberlassung als Erfüllung von UnterhaltsansprüchenWohnungsüberlassung als Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Der BFH hatte in seiner bisherigen Rspr. eine Vermietung an Unterhaltsberechtigte jedenfalls dann als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) angesehen, wenn der Unterhaltsberechtigte den Mietzins nur aus dem Barunterhalt des Unterh ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 247
A. Vorbemerkungen Festsetzungsverjährung tritt nach 4, Zahlungsverjährung nach 5 Jahren einFestsetzungsverjährung tritt nach 4, Zahlungsverjährung nach 5 Jahren ein Die AO unterscheidet zwischen der Festsetzungsverjährung (§§ 169 bis 171 AO) und der Zahlungsverjährung (§§ 228 - 232 AO). Während die Festsetzungsverjährung Einfluss darauf hat, wie lange eine Steuer festgesetzt bzw. ein Steuerbescheid geändert oder aufgehoben werden darf, r ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 257
I. Zur Erinnerung In AktStR 1999 hatten wir auf neue Rspr.-Tendenzen bei der Behandlung von anschaffungsnahen Aufwendungen in der Rspr. der FG und des BFH hingewiesen. Danach sei auch bei hohen Erhaltungsaufwendungen unmittelbar nach Erwerb die Prüfung geboten, ob die strittigen Aufwendungen das Gebäude i.S.d. § 255 Abs. 2 S. 1 HGB w ...

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