Dr. Jörg Grune, Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg und Münster
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Jahrgang: 2023 . Seite: 477
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Art. 135 Abs. 2 S. 1 Buchst. c der MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass er auf die Vermietung auf Dauer eingebauter Vorrichtungen und Maschinen keine Anwendung findet, wenn diese Vermietung eine Nebenleistung zu einer Hauptleistung der Verpachtung eines Gebäudes ist, die i.R.e. zwischen denselben Parteien ge ...
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