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Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2016 . Seite: 101
Entsprechend der Funktion der verbindlichen Auskunft im Besteuerungsverfahren, dem Steuerpflichtigen Planungs- und Entscheidungssicherheit, d.h. Rechtssicherheit hinsichtlich der Einschätzung eines geplanten Sachverhalts bzw. Vertragsmodells durch die Finanzbehörde zu verschaffen, regelt die verbindliche Auskunft lediglich, wie die Finanzbehörde eine ihr zur Prü ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2016 . Seite: 113
Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks kann nur in dem dieser Grundstückslieferung zugrunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden. Ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist unwirksam, auch wenn er notariell beurkundet wird. BFH-Urt. v. 21.10.2015 - XI R 40/13, DStR 2016, 60 I. Vorb ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2016 . Seite: 123
Das Merkmal "vollständige Anschrift" in § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG erfüllt nur die Angabe der zutreffenden Anschrift des leistenden Unternehmers, unter der er seine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet. BFH-Urt. v. 22.7.2015 - V R 23/14, BStBl II 2015, 914 Die Anforderungen an einen unberechtigten Steuerausweis i.S.d. § 14 c A ...

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