Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2001 . Seite: 165
A. Vorbemerkungen Schwerpunkte der Unternehmenssteuerreform waren die Abschaffung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens in Kombination mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens und der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25%. Um eine möglichst rechtsformneutrale ...