Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2000 . Seite: 617
|
In einer Einspruchsentscheidung ist eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht unrichtig, wenn zwar das anzurufende FG nicht korrekt angegeben, jedoch auf die Möglichkeit des Anbringens der Klage beim FA hingewiesen und dieses FA zutreffend bezeichnet wird. BFH-Urt. v. 17.5.2000 - I R 4/00, DStR 2000, 1473 I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe Im Streitfall waren in der Rechtsbehelfsbelehrung infolge eines EDV-Fehlers Name und Anschrift des FG nicht genan ...
|