Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
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Jahrgang: 2021 . Seite: 217
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Nach dem Gesetz über Steuerstatistiken werden jährlich verschiedene Erhebungsmerkmale zur USt, LSt und ESt sowie von PersG und Gemeinschaften erfasst. Für die Statistik zu den länderbezogenen Berichten multinationaler Unternehmensgruppen werden seit dem Berichtsjahr 2018 außerdem jährlich die Angaben zum sog. Country-by-Country-Reporting (CbCR) gem. § 138 a Abs. 2 AO erfasst. Die Aufbereitung ...
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