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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 251
Kosten eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze in vollem Umfang Arbeitslohn. In die Ermittlung der Freigrenze sind die Gesamtkosten der Veranstaltung einzubeziehen und zu gleichen Teilen sämtlichen teilnehmenden Arbeitnehmern zuzurechnen, sofern die entsprechenden Leistungen Lohncharakter haben und nicht individu ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 259
1. Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbekosten abziehbar sein, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht erkennbar aufgenommen und später nicht aufgegeben wurde. 2. Ein besonders lang andauernder Leerstand kann auch nach vorheriger Vermietung dazu führen, dass eine vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünf ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2013 . Seite: 269
1. Der vor Eintritt des Erbfalls erklärte Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht ist ein erbrechtlicher - bürgerlich-rechtlich wie steuer-rechtlich unentgeltlicher - Vertrag, welcher der Regulierung der Vermögensnachfolge dienen soll und nicht der Einkommensteuer unterliegt (Bestätigung der Rspr ...

Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2013 . Seite: 277
Praxisfragen und Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. I. Vorbemerkungen Gewerbliche Einkünfte von Personenunternehmen unterliegen durch die GewSt einer zusätzlichen Belastung neben der ESt. Durch die Anrechnung der GewSt auf die ESt soll die doppelte Steuerbelastung vermieden werden. Dabei wird die GewSt ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 293
Verzichtet ein Gesellschafter auf eine Forderung an seine GmbH gegen Besserungsschein und veräußert er diese später an den Erwerber des GmbH-Mantels, kann das Wiederaufleben der Forderung in der GmbH als Betriebsausgabe abgezogen werden. BFH-Urt. v. 12.7.2012 - I R 23/11, BFH/NV 2012, 1901 I. Vorbemerkungen 1. Verlustrücktrag, Verlustvortrag und ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 303
Tritt nach dem Verkauf einer Forderung mit Besserungsschein zum Verkehrswert der Besserungsfall ein, verwandelt sich der Verkauf nicht in eine freigebige Zuwendung. Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 311
Zur umsatzsteuerlichen Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken. BMF-Schr. v. 20.3.2013 - IV D 2 - S 7100/07/10050-06, BStBl I 2013, 444 I. Vorbemerkung Der ermäßigte USt-Satz bei der Abgabe von Speisen und Geträ ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2013 . Seite: 325
1.Honorarforderungen eines Steuerberaters können als unwesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Praxiseinbringung nach § 24 UmwStG zurückbehalten werden. 2.Entnimmt der Steuerpflichtige die zurückbehaltenen Forderungen nicht ausdrücklich in sein Privatvermögen, verbleiben sie in seinem Restbetriebsvermögen. BFH-Urt. v. 4.12.2012 - V ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 333
1. Der von der Haftung umfasste Steuerschaden durch die unberechtigte Geltendmachung der Vorsteuerbeträge aus einer Eingangsrechnung wird nicht kompensiert durch Entrichtung der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer durch den Lieferanten. 2. Die dem Neutralitätsprinzip geschuldete Korrekturmöglichkeit bietet das Umsatzsteuergesetz, das ein gesondertes Ver ...

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