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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 195
Das Bewertungsgesetz erfährt durch das JStG 2020   keine substanziellen Änderungen. Durch redaktionelle Änderungen in § 244 Abs. 3 Nr. 4 und § 261 S. 3 BewG wird lediglich klargestellt, dass die Sonderregelungen zur wirtschaftlichen Einheit, Bewertung und Zuordnung für das Erbbaurecht und das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück in gleicher Weise auch für das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht gelten ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 197
Die Änderungen des GrStG durch das JStG 2020  sind im Wesentlichen redaktioneller Natur im Vorgriff auf die neue Hauptveranlagung 2025. In § 17 Abs. 2 Nr. 1 und § 18 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GrStG wird der Begriff " Einheitswert" durch den ab dem 1.1.2025 maßgeblichen neuen bewertungsrechtlichen Begriff " Grundsteuerwert" ersetzt. § 36 GrStG wird um eine klarstellende Regelung im Hinblick auf die erstmalige ...

Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2021 . Seite: 199
A. Verfahren der Baulandumlegung (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 GrEStG) Die GrESt erfasst als Verkehrsteuer Vorgänge der freiwilligen Vermögensdisposition über ein Grundstück. Deshalb sollen Grundstücksübergänge, die i.R.e. förmlichen Umlegungsverfahrens nach den Regelungen des Baugesetzbuches bzw. des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen, nicht der GrESt unterliegen. Dagegen will der Gesetzgeber Grundstücksübergänge, die ledig ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 205
A. Erwerb von Todes wegen in Abfindungsfällen (§ 3 Abs. 2 ErbStG) In § 3 Abs. 2 Nr. 5 ErbStG werden die Wörter "für das die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist", durch die Wörter "das der Vermächtnisnehmer angenommen hat" ersetzt. Nach der bisherigen Fassung des § 3 Abs. 2 Nr. 5 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen, was als Abfindung für ein aufschiebend bedingtes, betagtes ...

Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
Jahrgang: 2021 . Seite: 217
Nach dem Gesetz über Steuerstatistiken  werden jährlich verschiedene Erhebungsmerkmale zur USt, LSt und ESt sowie von PersG und Gemeinschaften erfasst. Für die Statistik zu den länderbezogenen Berichten multinationaler Unternehmensgruppen werden seit dem Berichtsjahr 2018 außerdem jährlich die Angaben zum sog. Country-by-Country-Reporting (CbCR) gem. § 138 a Abs. 2 AO  erfasst. Die Aufbereitung ...

Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Jahrgang: 2021 . Seite: 219
A. Änderungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) Durch das JStG 2020  wurde eine Reihe von berufsrechtlich relevanten Änderungen im StBerG vorgenommen. I. Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen Durch eine Ergänzung des § 3 a Abs. 6 S. 1 StBerG kann die z ...

Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Jahrgang: 2021 . Seite: 229
Durch das "Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995"  sollen ca. 90 % der Zahler von LSt und veranlagter ESt vollständig vom SolZ entlastet werden. Technisch wird dies durch eine Anhebung der Freigrenzen in § 3 SolZG von bisher 972 EUR auf 16.956 EUR (bzw. bei Ehegatten von ...

Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Jahrgang: 2021 . Seite: 231
A. Einordnung Die vom Gesetzgeber in Art. 47 - 49 des JStG 2020  beschlossenen Regelungen dienen dazu, eine bessere Abschöpfung von Vermögensvorteilen in Fällen von strafrechtlich re ...

Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Jahrgang: 2021 . Seite: 235
A. Grundlagen des Forschungszulagengesetzes Die Regelungen des Forschungszulagengesetzes (FZulG)   ähneln den alten Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG), das bis 2013 galt, sind aber nicht auf Sachinvestitionen gerichtet, sondern auf Personalaufwand im Bereich Forschung und Entwicklung.  Damit setzen sie nicht ...

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